(1) Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn die andere Vertragspartei dem Kunden
eine drucktechnisch deutlich gestaltete schriftliche Belehrung über sein
Recht zum Widerruf einschließlich Namen und Anschrift des
Widerrufsempfängers sowie einschließlich der Bestimmung des Satzes 1
ausgehändigt hat. Die Belehrung darf keine anderen Erklärungen enthalten uns
ist vom Kunden zu unterschreiben. Unterbleibt diese Belehrung, so erlischt
das Widerrufsrecht des Kunden erst einen Monat nach beiderseits
vollständiger Erbringung der Leistung.
(2) Ist streitig, ob oder zu welchem Zeitpunkt die Belehrung dem Kunden
ausgehändigt worden ist, so trifft die Beweislast die andere Vertragspartei.
converted with guide2html by Kochtopf